Welche Schäden muss ich beim Auszug bezahlen?
"Die Mieterin und der Mieter haftet nicht für die normale Abnützung. Was unter der «normalen Abnützung» zu verstehen ist, bemisst sich in erster Linie nach dem vertraglich vereinbarten oder vorausgesetzten Verwendungszweck. Die Mieterschaft haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Mitbewohner durch unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjekts verursacht haben. Beispiele: Die Kinder haben dieTapete bemalt, ein Glas Rotwein wurde auf dem Spannteppich verschüttet, die Parfumflasche ist in's Lavobo gefallen... Bei solchen Missgeschicken muss die Mieterschaft aber nur den Zustandswert der beschädigten Sache bezahlen. Das heisst den Wert, welcher derGegenstand unter Berücksichtigung des Alters und der "normalen" Lebensdauer noch hat. Ein Beispiel: Ein Teppich muss ersetzt werden, weil ihn der Hund beschädigt hat. Die "normale Lebensdauer" eines Teppichs mittlerer Qualität beträgt zehn Jahre. Der Teppich wurde vor sechs Jahren neu verlegt. Die Mieterschaft muss deshalb nur 40 Prozent der Kosten übernehmen. Viele Mieterinnen und Mieter haben eine Haftpflicht-Versicherung. Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung an. Sie wird je nach Versicherungsvertrag Ihr Kostenanteil übernehmen." |