Kündigung der Mitgliedschaft

Mit dem Beitritt zum Mieterinnen- und Mieterverband werden Sie Vereinsmitglied und erklären sich mit den Statuten einverstanden.

Kündigung:

Auszug aus den Statuten:

Art. 6

Der Austritt aus dem Verein hat durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand mit Beobachtung einer einmonatigen Frist auf Ende des Kalenderjahres zu erfolgen.

Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird das austretende Mitglied bis zu dem auf die verspätete Austrittserklärung folgenden, zweiten Kalenderjahresschluss als beitragspflichtig angesehen.